Roesberg: „Bei allen Problemen bei der ambulanten Versorgung der Bevölkerung, etwa bei der Vergabe von Facharztterminen, darf mit der Gesetzesreform nicht der Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe faktisch abgeschafft werden. Das Knowhow dafür liegt eindeutig bei Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Behörden vor Ort – ob ehrenamtlich oder hauptamtlich...“ Gemeinden, Städte und Landkreis, so Roesberg, müssten weiterhin mitbestimmen dürfen, wo beispielsweise eine Rettungswache oder ein weiterer Notarztwagen erforderlich sei.
Die Krankenkassen dürften außerdem nicht aus der Pflicht genommen werden, indem der Bund die Vorhalte- und Investitionskosten für den Rettungsdienst auf die Länder und Kommunen abwälze.
Mit seiner Feuerwehr- und Rettungs-Leitstelle (FRL) in Stade-Wiepenkathen sei der Landkreis Stade übrigens den aktuellen Überlegungen auf Bundesebene bereits seit langem voraus, Anrufe beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Nummer 116 117 außerhalb der Dienstzeiten und der Notrufnummer 112 zu koordinieren, so der Landrat.
Das Bündnis zur „Rettung der 112“ steht allen Kommunen und Organisationen offen, die seine Ziele unterstützen. Eine E-Mail an den Niedersächsischen Landkreistag (Rettungsdienst@nlt.de) genügt. Mit dem Beitritt sind keine Kosten oder andere Verpflichtungen verbunden.