Der Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil der Elbquerung zwischen Drochtersen und Glückstadt im Zuge der geplanten Autobahn 20 erging am 30. März 2015. Nachfolgend werden die im Planfeststellungsverfahren festgestellten Unterlagen zur allgemeinen Information veröffentlicht. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus der Veröffentlichung - siehe unten stehenden Link - nicht ableiten.
Der Beschluss wurde beklagt. Am 10. November 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen abgewiesen. Beachten Sie hierzu die Presseinformationen des Bundesverwaltungsgerichts und des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Informationen zum Planfeststellungsverfahren auf schleswig-holsteinischer Seite für den Abschnitt von der Elbmitte bis zur Anschlussstelle der B 431 bei Glückstadt erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein.
(dro/po)